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HPV-Impfung für Mädchen und Jungen: Zeitpunkt und Nutzen

Worum es bei dieser Impfung geht

Humane Papillomviren – abgekürzt HPV – sind eine große Gruppe sehr verbreiteter Viren. Sie werden durch direkten Haut- und Schleimhautkontakt übertragen, vor allem bei sexuellen Kontakten. Ein Kondom senkt das Risiko, schließt eine Übertragung aber nicht aus, weil auch Hautbereiche außerhalb betroffen sein können.

Die meisten Menschen stecken sich im Lauf ihres Lebens an, oft ohne es zu bemerken, und die meisten Infektionen heilen von selbst aus. Ein Teil der Virustypen gilt jedoch als Hochrisikotyp: Bleibt eine Infektion mit ihnen über Jahre bestehen, können Zellveränderungen entstehen. Aus solchen Vorstufen kann sich über lange Zeit eine Krebserkrankung entwickeln – am bekanntesten ist dieser Zusammenhang beim Gebärmutterhalskrebs, er betrifft aber auch andere Regionen. Andere, sogenannte Niedrigrisikotypen verursachen Genitalwarzen (Feigwarzen): gutartig, aber oft langwierig und belastend.

Die Impfung richtet sich gegen mehrere dieser Virustypen. Wichtig für das Verständnis: Sie wirkt vorbeugend. Eine bestehende Infektion oder eine bereits vorhandene Zellveränderung behandelt sie nicht.

Warum die Empfehlung beide Geschlechter umfasst

Die Impfung wurde zuerst mit Blick auf Gebärmutterhalskrebs bekannt. Das erklärt, warum viele sie bis heute für ein reines Mädchenthema halten. Zwei Gründe sprechen dagegen:

Jungen und Männer erkranken selbst. HPV ist an Krebserkrankungen im Bereich von Penis, Anus und Teilen des Mund-Rachen-Raums beteiligt, und Genitalwarzen treten in allen Geschlechtern auf.

Die Übertragung läuft in beide Richtungen. Eine Impfempfehlung, die nur eine Seite erreicht, lässt einen Teil der Übertragungswege offen.

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung deshalb seit 2018 für Jungen ebenso wie für Mädchen.

Der Zeitpunkt: warum früh empfohlen wird

Die Impfung soll wirken, bevor ein Kontakt mit den Viren stattgefunden hat. Weil die Übertragung überwiegend bei sexuellen Kontakten geschieht, liegt das empfohlene Zeitfenster im Kindes- und frühen Jugendalter – deutlich vor dem Zeitpunkt, an dem die Frage praktisch relevant wird.

Stand 2026 empfiehlt die STIKO die Impfung für alle Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Die Zahl der nötigen Termine hängt vom Alter bei Beginn der Impfserie ab: Wer früh beginnt, braucht weniger Termine als wer später einsteigt.

⚠️ Altersfenster und Impfschema werden gelegentlich angepasst, und international sind die Schemata nicht einheitlich. Diese Angaben sind eine Orientierung – verbindlich ist die jeweils aktuelle STIKO-Empfehlung, die Ihre kinder- und jugendärztliche, hausärztliche oder gynäkologische Praxis kennt.

Ein praktischer Hinweis: Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 fällt in dieses Alter und ist eine naheliegende Gelegenheit, das Thema anzusprechen, ohne einen eigenen Termin zu vereinbaren.

Nachholen im Jugend- und Erwachsenenalter

Bis zum 18. Geburtstag ist das Nachholen ausdrücklich empfohlen. Danach beginnt ein Bereich, in dem es keine allgemeine Empfehlung gibt, aber sehr wohl eine ärztliche Einzelfallabwägung.

Die STIKO weist darauf hin, dass auch Personen ab 18 Jahren je nach individueller Lebensführung profitieren können. Die verfügbaren Impfstoffe sind nach oben nicht auf ein Höchstalter begrenzt. Was in die Abwägung gehört:

  • bisherige und zu erwartende Kontakte – die Impfung wirkt gegen die Typen, mit denen noch keine Infektion besteht
  • bekannte Vorbefunde, etwa ein früherer auffälliger Abstrich oder ein positiver HPV-Test
  • Erkrankungen oder Behandlungen, die das Immunsystem betreffen
  • die Kostenfrage, die außerhalb des empfohlenen Alters nicht automatisch geklärt ist

Eine Grenze ist eindeutig: Die Impfung ist keine Therapie. Wer eine bestehende Infektion oder eine Zellveränderung hat, braucht die dafür vorgesehene Abklärung und Kontrolle – unabhängig davon, ob geimpft wird.

Wer die Kosten trägt

Innerhalb der STIKO-Empfehlung ist die Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; die rechtliche Grundlage ist die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an.

Außerhalb des empfohlenen Altersfensters gilt das nicht automatisch. Manche Kassen übernehmen die Kosten freiwillig, andere nicht. Fragen Sie vor dem Termin nach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben – eine mündliche Zusage am Telefon hilft Ihnen bei einer späteren Ablehnung wenig. Privat Versicherte richten sich nach ihrem Tarif.

Wie ein Impftermin abläuft

  1. Aufklärungsgespräch. Nutzen, mögliche Reaktionen, Ablauf und Zahl der Termine werden erklärt; Fragen gehören hierhin.
  2. Einwilligung. Bei Minderjährigen sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen. Wenn ein Elternteil nicht mitkommen kann, klären Sie vorab, welche Unterlagen die Praxis dafür braucht.
  3. Impfung in den Oberarmmuskel.
  4. Kurze Nachbeobachtung. Kreislaufreaktionen bis hin zu kurzer Ohnmacht kommen bei Jugendlichen nach Impfungen vor – deshalb ist es sinnvoll, nicht sofort loszufahren.
  5. Eintrag in den Impfausweis und Vereinbarung des Folgetermins.

Übliche Reaktionen sind Rötung, Schwellung oder Schmerz an der Einstichstelle sowie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Abgeschlagenheit; sie klingen in der Regel nach kurzer Zeit ab. Beschwerden, die ungewöhnlich stark sind oder anhalten, gehören ärztlich abgeklärt.

Bei einer akuten fieberhaften Erkrankung wird der Termin üblicherweise verschoben. In der Schwangerschaft wird nicht geimpft; eine begonnene Serie wird danach fortgesetzt. Eine unbeabsichtigte Impfung in einer noch unbekannten Schwangerschaft ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund, es der Praxis zu sagen.

Impfstatus prüfen und Lücken schließen

Ob überhaupt und wie vollständig geimpft wurde, weiß im Zweifel niemand auswendig. Nachsehen lässt es sich an drei Stellen:

  • im Impfausweis, in dem jede Impfung mit Datum eingetragen wird
  • in der Dokumentation der Praxis, die geimpft hat – auch bei einem Wechsel lässt sich das anfordern
  • bei einer früheren Schulimpfaktion gegebenenfalls über die zuständige Stelle der Kommune

Ist der Impfausweis verloren, ist das kein unlösbares Problem. Fehlende Nachweise lassen sich häufig rekonstruieren; wo das nicht gelingt, wird nach ärztlicher Einschätzung entschieden, wie weiter vorgegangen wird.

Bei einer unterbrochenen Impfserie gilt als Grundsatz, dass begonnene Serien fortgesetzt und nicht von vorn begonnen werden – auch dann nicht, wenn zwischen zwei Terminen mehr Zeit vergangen ist als vorgesehen. Ob der zeitliche Abstand im Einzelfall Folgen hat, beurteilt die Praxis anhand der aktuellen Empfehlung. Vereinbaren Sie den Folgetermin am besten direkt beim ersten Termin.

Das Verhältnis zur Krebsfrüherkennung

Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden, deshalb hier ohne Umschweife: Die Impfung ersetzt die Früherkennung nicht.

  • Die Impfstoffe decken nicht alle Hochrisikotypen ab.
  • Wer nach dem ersten Kontakt mit den Viren geimpft wurde, kann bereits eine Infektion tragen.
  • Die Früherkennungsuntersuchungen sind in Deutschland nach dem Stand 2026 nicht nach Impfstatus gestaffelt – was wann ansteht, richtet sich nach dem Alter.

Beides greift ineinander: Die Impfung setzt vor der Infektion an, die Früherkennung sucht nach Veränderungen, die trotzdem entstehen. Die Untersuchungsintervalle und Altersgrenzen sind ein eigenes Thema und in Ihrer gynäkologischen Praxis abzufragen.

Zur Vollständigkeit gehört auch: Die HPV-Impfung schützt nicht vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Für die gelten eigene Vorsichtsmaßnahmen.

Fragen für das Beratungsgespräch

  • In welchem Alter ist mein Kind, und wie viele Termine sind danach vorgesehen?
  • Was passiert, wenn ein Folgetermin deutlich später stattfindet als geplant?
  • Welche Reaktionen sind zu erwarten, und ab wann sollten wir uns melden?
  • Ich bin über 18 – welche Argumente sprechen in meiner Situation dafür oder dagegen?
  • Ist der Impfstatus in meinem Fall für die Früherkennung von Bedeutung?

Eine Impfentscheidung darf man in Ruhe treffen. Wenn Sie unsicher sind, ist es legitim, das Gespräch zu führen und später zu entscheiden.

Wann Sie unabhängig davon ärztlich abklären lassen

Die Impfung ist Vorbeugung, kein Ersatz für die Abklärung von Beschwerden. Zeitnah in die Praxis gehören:

  • Blutungen außerhalb der Regel, nach dem Geschlechtsverkehr oder nach den Wechseljahren
  • neue Hautveränderungen oder Warzen im Genital- oder Analbereich
  • anhaltender, veränderter Ausfluss
  • Heiserkeit, Schluckbeschwerden oder eine Schwellung am Hals, die über Wochen bestehen

Bei einer Kreislaufreaktion nach einer Impfung hinlegen und die Beine hochlagern. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder rasch zunehmender Schwellung im Gesicht oder Rachen wählen Sie die 112. Außerhalb der Sprechzeiten und ohne Notfallverdacht hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.


Dieser Beitrag erklärt die Impfung und die Empfehlungslage allgemein. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Impfaufklärung; ob und wann geimpft wird, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer behandelnden Praxis. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand der STIKO-Empfehlung (Robert Koch-Institut), hier verwendet mit Stand August 2026.

HÄUFIGE FRAGEN
Ab welchem Alter wird die HPV-Impfung empfohlen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung nach dem Stand 2026 für alle Kinder im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollen bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wie viele Impftermine nötig sind, hängt davon ab, in welchem Alter die Impfserie beginnt – bei frühem Beginn sind es weniger. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Stand der Empfehlung, den Ihre Praxis kennt.
Warum werden auch Jungen gegen HPV geimpft?
Humane Papillomviren werden zwischen Sexualpartnern in beide Richtungen übertragen. Jungen und Männer können selbst an HPV-bedingten Erkrankungen erkranken, etwa an Genitalwarzen oder an Krebs im Bereich von Penis, Anus und Mund-Rachen-Raum. Die STIKO empfiehlt die Impfung deshalb seit 2018 für Jungen genauso wie für Mädchen.
Kann ich die HPV-Impfung als Erwachsener nachholen?
Eine allgemeine Empfehlung gibt es für Erwachsene ab 18 Jahren nicht. Die STIKO weist aber darauf hin, dass im Einzelfall auch ältere Personen je nach individueller Lebensführung profitieren können; das ist ärztlich abzuwägen. Die Kostenübernahme ist dann nicht automatisch geregelt – klären Sie sie vor dem Termin mit Ihrer Krankenkasse, am besten schriftlich.
Zahlt die Krankenkasse die HPV-Impfung?
Solange die STIKO-Empfehlung greift, ist die Impfung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundlage ist die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine Zuzahlung fällt dafür nicht an. Außerhalb des empfohlenen Altersfensters entscheidet die Kasse im Einzelfall, privat Versicherte richten sich nach ihrem Tarif.
Ist die Impfung noch sinnvoll, wenn schon sexuelle Kontakte bestanden haben?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Impfung wirkt vorbeugend und kann eine bereits bestehende Infektion nicht behandeln. Da man selten gleichzeitig mit allen Virustypen infiziert ist, kann ein Schutz gegen die übrigen Typen weiterhin infrage kommen. Der erwartbare Nutzen fällt allerdings geringer aus, je mehr Kontakt bereits bestand – diese Einordnung gehört ins ärztliche Gespräch.
Ersetzt die HPV-Impfung die Krebsfrüherkennung?
Nein. Die Impfstoffe decken nicht alle Hochrisikotypen ab, und geimpft zu sein heißt nicht, keine Untersuchung mehr zu brauchen. Geimpfte nehmen weiter an der Früherkennung teil; die vorgesehenen Untersuchungen richten sich nach dem Alter, nicht nach dem Impfstatus.