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Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen und Mutterpass

Der Rhythmus

Die Schwangerschaftsvorsorge folgt einem festen Takt:

  • bis etwa zur 32. Woche: alle vier Wochen
  • ab der 32. Woche: alle zwei Wochen
  • nach dem errechneten Termin: engmaschiger, meist alle zwei Tage

Bei Risiken oder Beschwerden wird häufiger untersucht. Die Termine dürfen im Wechsel von Frauenarztpraxis und Hebamme durchgeführt werden – klären Sie ab, wer welchen übernimmt, damit nichts doppelt oder gar nicht passiert.

Was bei jedem Termin gemacht wird

  • Blutdruck – wichtigster Einzelwert zur Erkennung einer Präeklampsie
  • Gewicht
  • Urin auf Eiweiß, Zucker, Nitrit
  • Stand der Gebärmutter und Lage des Kindes
  • Herztöne des Kindes
  • ab einem bestimmten Zeitpunkt CTG, wenn angezeigt
  • Gespräch über Beschwerden und Kindsbewegungen

Das Gespräch ist kein Anhängsel. Weniger Kindsbewegungen, Kopfschmerzen oder Sehstörungen erfährt die Praxis nur, wenn Sie sie erwähnen.

Die drei Ultraschalluntersuchungen

Zeitraum Schwerpunkt
9.–12. Woche Sitz der Schwangerschaft, Herzaktion, Zeitbestimmung, Mehrlinge
19.–22. Woche Entwicklung der Organe, Wachstum, Fruchtwasser, Mutterkuchen
29.–32. Woche Wachstum, Lage, Fruchtwasser, Durchblutung

Beim zweiten Ultraschall haben Sie die Wahl zwischen einer Basis- und einer erweiterten Untersuchung der Organe. Beides ist Kassenleistung; die erweiterte setzt eine besondere Qualifikation voraus. Sie können auch ablehnen.

Weitere Untersuchungen zahlt die Kasse bei medizinischem Anlass. Angebote ohne Anlass sind privat zu zahlen.

Blutuntersuchungen

Zu Beginn: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität, Lues-Suchtest, Hepatitis B (später in der Schwangerschaft), auf Wunsch HIV-Test nach Beratung.

Dazu regelmäßig der Hämoglobinwert und, zwischen der 24. und 28. Woche, der Test auf Schwangerschaftsdiabetes – zunächst als Vortest, bei Auffälligkeit gefolgt vom ausführlichen Zuckerbelastungstest.

Bei Rhesus-negativen Schwangeren wird der Rhesusfaktor des Kindes heute in der Regel aus dem mütterlichen Blut bestimmt, um unnötige Anti-D-Prophylaxe zu vermeiden.

Der Mutterpass

Er sammelt alles: Blutgruppe, Antikörper, Infektionsstatus, jeden Vorsorgebefund, Ultraschallmaße, Risikohinweise.

Tragen Sie ihn ab dem ersten Termin immer bei sich. In einer Notaufnahme oder im Kreißsaal ist er die schnellste verlässliche Auskunft über Sie und Ihr Kind – schneller als jede Rückfrage in einer Praxis, die gerade geschlossen hat.

Lassen Sie sich Einträge erklären, wenn Sie sie nicht verstehen. Kürzel und Zahlenreihen sind für Fachleute geschrieben, aber es ist Ihr Dokument.

Zusatzangebote einordnen

In der Schwangerschaft werden viele Untersuchungen angeboten, die keine Kassenleistung sind. Manche sind sinnvoll, manche nicht – die Frage ist nicht „was ist möglich?", sondern „was folgt aus dem Ergebnis?".

Drei Fragen, bevor Sie zustimmen:

  1. Was genau kann diese Untersuchung zeigen – und was nicht?
  2. Wie sicher ist das Ergebnis, und wie häufig sind Fehlalarme?
  3. Was würde bei einem auffälligen Befund als Nächstes passieren?

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf bestimmte Chromosomenbesonderheiten ist unter Voraussetzungen Kassenleistung – nach ärztlicher Beratung und im begründeten Einzelfall, nicht als Routine.

Privat zu zahlende Leistungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

🔴 Wann Sie sofort Hilfe holen

Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Geburtsklinik oder wählen Sie die 112 bei:

  • Blutungen
  • Fruchtwasserabgang, besonders vor der 37. Woche
  • regelmäßigen Wehen vor der 37. Woche
  • deutlich weniger oder keinen Kindsbewegungen – warten Sie nicht bis zum nächsten Tag
  • starken Kopfschmerzen, Augenflimmern, Oberbauchschmerz, plötzlichen starken Wassereinlagerungen → Warnzeichen einer Präeklampsie
  • hohem Fieber
  • starken anhaltenden Bauchschmerzen
  • nach einem Sturz oder Unfall, auch wenn Sie sich gut fühlen

⚠️ Die Sorge, sich umsonst zu melden, ist der häufigste Grund für zu spätes Handeln. In Kreißsälen ist es ausdrücklich erwünscht, dass Sie anrufen.


Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Er ersetzt keine ärztliche oder hebammenkundliche Betreuung; Umfang und Zeitpunkte legt Ihre betreuende Praxis fest.

HÄUFIGE FRAGEN
Wie oft finden Vorsorgetermine statt?
Bis etwa zur 32. Schwangerschaftswoche in der Regel alle vier Wochen, danach alle zwei Wochen. Nach dem errechneten Termin wird engmaschiger kontrolliert. Bei Risiken oder Beschwerden wird der Abstand verkürzt. Die Untersuchungen dürfen im Wechsel von Frauenarztpraxis und Hebamme durchgeführt werden.
Wie viele Ultraschalluntersuchungen zahlt die Kasse?
Vorgesehen sind drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, üblicherweise um die 9.–12., 19.–22. und 29.–32. Woche. Weitere Untersuchungen zahlt die Kasse, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Zusätzliche Angebote ohne Anlass sind individuelle Gesundheitsleistungen und privat zu zahlen.
Was steht im Mutterpass?
Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Infektionsserologie, Befunde jeder Vorsorge, Gewicht, Blutdruck, Urin, Ultraschallergebnisse und Risikohinweise. Tragen Sie ihn ab dem ersten Termin immer bei sich – im Notfall ist er die schnellste Informationsquelle über Sie und Ihr Kind.
Was ist der Unterschied zwischen Kassenleistung und IGeL in der Schwangerschaft?
Kassenleistungen sind die in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen Untersuchungen. Zusätzliche Angebote – etwa erweiterte Ultraschalluntersuchungen ohne Indikation oder bestimmte Bluttests – sind individuelle Gesundheitsleistungen. Sie müssen vor der Durchführung schriftlich vereinbart werden. Lassen Sie sich erklären, was die Untersuchung leisten kann und was ein auffälliges Ergebnis nach sich zöge.